Allgemeine Geschäftsbedingung der Tennisschule Steiner

 1. Geltungsbereich:

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jeden Nutzer dieser Website und für alle Verträge der Tennisschule Steiner und ihren Kunden.

 

2. Trainingsvereinbarung:

  • Eine Trainingseinheit umfasst 55 Minuten, eine Doppeleinheit 110 Minuten. 
  • Es liegt im Ermessen der Tennisschule, welcher Trainer bzw. welche Trainer für das Training eingeteilt werden, so weit möglich wird die Tennisschule auf Wünsche der Kunden eingehen.
  • Rabatte und sonstige Gutschriften werden auf zukünftige Leistungen angerechnet und werden nicht bar abgelöst.
  • Wenn ein Trainer der Tennisschule einen vereinbarten oder fixen Trainingstermin nicht wahrnehmen kann, hat dies der Kunde der Tennisschule umgehend zu melden. In diesem Fall wird dem Kunden ein Ersatztermin angeboten. Ist dieser Termin für den Kunden nicht möglich, erhält er eine Gutschrift im Wert der versäumten Unterrichtseinheit. Damit sind alle Ansprüche des Kunden an die Tennisschule abgegolten.
  • Solange der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen im Rückstand ist, hat er keine Ansprüche auf Vertragserfüllung durch die Tennisschule.

 

3. Stornobedingungen und ausgefallene Stunden:

  • Kostenloses Stornieren eines Saisonkurses ist nur bis eine Woche vor der ersten Trainingseinheit möglich. Wird der Kurs weniger als eine Woche vor der ersten Kurseinheit storniert, wird die Kursgebühr abzüglich einer Stornogebühr von 50 Prozent der ursprünglichen Kursgebühr rückerstattet. Laufende Kurse können nicht storniert werden, es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühren.
  • Kann ein Kunde aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit längerfristig an einem von ihm bereits bezahlten oder verbindlich gebuchten Kurs nicht teilnehmen, werden ihm nach Vorlage eines ärztlichen Attests die nicht konsumierten Stunden gutgeschrieben.

4. Trainingskosten:

  • Sämtliche Kurse, Blöcke, Trainerstunden oder sonstigen Dienstleistungen der Tennisschule sind im Vorhinein (allenfalls nach Absolvierung einer Schnupperstunde, wenn dies vereinbart wurde) zur Gänze zu bezahlen. In den Trainingskosten nicht inbegriffen sind die Kosten des Platzes. In der Sommersaison sind diese von einer Tennis-Mitgliedschaft der Union-West-Wien abgedeckt.
  • Es gelten die Preise zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses; sämtliche Preise der Tennisschule sind freibleibend, unverbindlich und jederzeit abänderbar
  • Bei einer Zahlungsverzögerung von mehr als 14 Tagen, ist die Tennisschule berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen in Rechnung zu stellen.
  • Bei Zahlungsverzug sind alle Mahn- und Inkassospesen, insbesondere auch vorprozessuale anwaltliche Mahnkosten oder Kosten eines Gläubigerschutzverbandes zu ersetzen. Pro Mahnung durch die Tennisschule stellt diese dem Kunden Mahnbearbeitungs-, Evidenzhaltungs- und Portokosten in Rechnung.

5. Ausgefallene Stunden:

  • Sofern vereinbarte Trainingstermine nicht eingehalten werden können, muss uns der Kunde unverzüglich, spätestens aber 24 Stunden vor dem Termin, informieren. Andernfalls entfällt unsere Leistungsverpflichtung. Der Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt der Tennisschule Steiner erhalten.
  • Bei Einzelstunden werden rechtzeitig abgesagte Trainingseinheiten nachgeholt. Bei 2er, 3er, 4er und 5er Gruppen besteht bei rechtzeitiger Absage die Möglichkeit, das verpasste Training in einer anderen Gruppe nachzuholen. Dies ist in der Sommersaison jedoch maximal bei 2 versäumten Terminen möglich.
  • Bei Regen oder Unspielbarkeit der Plätze werden ausgefallene Stunden nachgespielt. Die Tennisschule Steiner informiert in diesem Fall den Kunden rechtzeitig über die Absage des Trainings. Stundenausfälle, die seitens der Tennisschule Steiner zustande kommen, werden selbstverständlich nachgeholt. 

6. Aufsicht bei Kindern

  • Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Wir können vor Beginn und nach dem Ende des Trainings keine Aufsichtspflicht übernehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, ihr(e) Kind(er) pünktlich zu uns zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen. 
  •  Informieren sie ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlasen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge leisten müssen. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt!

7. Datenschutz

Ihre persönlichen Daten werden bei uns elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Die Tennisschule Steiner behält sich das Recht vor etwaiges Bild- und Videomaterial für Zwecke der Tennisschule Steiner zu verwenden. Sollte die Verwendung nicht erwünscht sein, kann sie jederzeit widerrufen werden.

 

8. Haftung des Kunden

  • Die Tennisschule Steiner haftet nicht für Verletzungen oder Unfälle während der Tennisstunden, außer diese wurden vorsätzlich oder durch grobes Verschulden herbeigeführt. Der Besuch der Trainingseinheiten erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Der Kunde haftet für von ihm herbeigeführte Beschädigungen am Trainingsmaterial.

9. Änderungen:

Die Tennisshule ist berechtigt diese AGB jederzeit zu ergänzen oder zu ändern.

 

10. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand wird Wien sowie das österreichische Recht vereinbart.

Wien, am 12.03.2017                                                                                                                                            Bernhard Steiner